Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich und Zustandekommen eines Versicherungsvertrags
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Puntobiz GmbH (im Folgenden Puntobiz genannt) online oder offline erbrachten Vermittlungsleistungen, die über die reine Nutzung von Inhalten der Internet-Seiten hinausgehen.
1.1. Die Puntobiz ist als Versicherungsvermittler gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) tätig. Mit der Übersendung eines Antrages auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Antrag) beauftragt der Kunde die Puntobiz mit der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes. Der Versicherungsmaklervertrag unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bezieht sich nur auf die im Maklervertrag ausdrücklich benannten privatrechtlichen Versicherungsverträge, für die eine Vermittlungstätigkeit gewünscht wurde oder eine Verwaltungsübernahme auf den Vermittler erfolgte.
1.2. Die auf den Internet-Seiten der Puntobiz dargestellten Versicherungsschutzlösungen sind freibleibend und unverbindlich, bis von den jeweiligen Versicherungsunternehmen eine verbindliche Antragsannahme erfolgt. Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem von ihm ausgewählten Versicherungsunternehmen, zu den dem Kunden vom jeweiligen Versicherer überlassenen Versicherungsbedingungen, zustande. Die Puntobiz hat auf das Zustandekommen des jeweiligen Versicherungsvertrags keinen Einfluss. Die Übersendung des Antrags erfolgt entweder durch Übermittlung der in der jeweiligen Online-Eingabemaske eingetragenen Daten über das Internet oder eines ausgefüllten Antragsformulars per E-Mail, Fax oder Post an die Puntobiz. Im Fall der Online-Eingabe von Daten hat der Kunde die auf der Internet-Seite näher beschriebene Möglichkeit, seine Daten vor Absenden des Antrags zu überprüfen und zu korrigieren. Mit Wirkung vom Eingangsdatum des Antrages gelten die folgenden AGB als vereinbart. Anderenfalls gelten die von der Puntobiz an den Kunden übersandten AGB. Bei telefonischer Kontaktaufnahme gelten diese AGB als vereinbart, wenn der Kunde einen mündlichen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags abgibt.
1.3. Der Versicherungsvertrag zwischen Kunden und Versicherer kommt nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln durch Antrag und Annahme zustande. Dabei ist das Zustandekommen vom Verfahren des jeweiligen Versicherers abhängig. Entweder macht der Kunde – vermittelt durch die Puntobiz – dem Versicherer einen Antrag auf Abschluss des gewählten Versicherungsvertrags, welches der Versicherer durch Übersendung der Versicherungspolice gegenüber dem Kunden rechtswirksam annimmt (sogenanntes Antragsmodell). Oder der Versicherer erstellt auf der Grundlage der durch die Puntobiz übermittelten Kundendaten seinerseits ein Angebot, welches der Kunde durch Zahlung der ersten Versicherungsprämie rechtswirksam annimmt (sogenanntes Invitatiomodell).
2. Leistungen
2.1. Die Puntobiz bietet als unabhängiger Versicherungsvermittler gemäß § 34d Abs. 1 GewO auf ihren Internet-Seiten verschiedene standardisierte Versicherungsschutzlösungen zur Auswahl des Kunden an. Dabei sondiert die Puntobiz regelmäßig den Markt der von ihr angebotenen Versicherungslösungen nach objektiven und ausgewogenen Kriterien, um so seinen Kunden eine sachgerechte und angemessene Beurteilung der empfohlenen Produkte zu ermöglichen. Die Vermittlungspflicht der Puntobiz ist ausschließlich auf das Angebot dieser Versicherungsschutzlösungen beschränkt. Innerhalb dieser Auswahl an Versicherungsschutzlösungen legt der Kunde den seinen persönlichen Verhältnissen entsprechenden und abzudeckenden Risikobedarf in seinem Antrag selbst fest.
2.2. Die Vermittlungspflicht bezieht sich nur auf das jeweilige ausgewählte Versicherungsprodukt. Darüber hinaus kann im Einzelfall die Verpflichtung zu einer weitergehenden Beratung durch Abschluss eines erweiterten Versicherungsmaklervertrages vereinbart werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Kunden die angebotenen Versicherungsschutzlösungen nicht ausreichen bzw. spezielle Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen. Erst dieser erweiterte Versicherungsmaklervertrag verpflichtet zu einer umfassenden individuellen Beratung.
2.3. Die Puntobiz behält es sich vor, zu jeder Zeit die auf ihren Internet-Seiten angebotenen Versicherungsschutzlösungen zu ergänzen, zu ändern oder auch zu löschen. Die auf den Internet-Seiten angegebenen Monatsbeiträge sind lediglich zur besseren Vergleichbarkeit angeführt, weswegen bei der tatsächlichen Angabe des Beitrags im Rahmen des Antrags aufgrund von Rundungen Abweichungen entstehen können. Maßgeblich ist einzig der dem Kunden vom jeweiligen Versicherungsunternehmen mitgeteilte Beitragsbetrag.
2.4. Wenn der Kunde dies wünscht, vermittelt die Puntobiz auch die vorläufige Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens. Dazu hat sich der Kunde telefonisch an die Puntobiz zu wenden. Der Kunde ist sich dabei darüber bewusst, dass durch eine solche Deckungszusage nur eine vorläufige Versicherung besteht und ein endgültiger Versicherungsvertrag damit noch nicht geschlossen ist.
3. Auswahl der Versicherungsschutzlösungen
Die Puntobiz bietet auf ihren Internet-Seiten Versicherungsschutzlösungen an, bei denen Preis und Leistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und die geeignet sind, den durchschnittlichen Risikobedarf abzudecken. Es ist daher möglich, dass die angebotenen Versicherungsschutzlösungen bei Besonderheiten den Risikobedarf für einzelne Kunden nicht bzw. nur teilweise abbilden. Die Puntobiz hat die auf den Internet-Seiten angebotenen Versicherungsschutzlösungen auf Grundlage einer objektiven und ausgewogenen Marktuntersuchung nach fachlichen Kriterien ermittelt. Bei der Auswahl des Angebotes der Versicherungsschutzlösungen wurden als Kriterien unter anderem die Qualität und der Service des Versicherungsunternehmens und die Qualität des Versicherungsvertrages berücksichtigt. Die Puntobiz ist in der Bestimmung und Bewertung der für die jeweilige Versicherungsschutzlösung relevanten Auswahlkriterien grundsätzlich frei. Als Auswahlkriterien gelten neben objektiven Kriterien auch die Erfahrungswerte der Puntobiz. Bei der Auswahl berücksichtigt die Puntobiz nur die Angebote von Versicherungsunternehmen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Zulassung zum Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) haben oder die von einer anderen europäischen vergleichbaren Behörde eine Zulassung besitzen. Des Weiteren werden nur Versicherungsunternehmen berücksichtigt, die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Die Puntobiz übernimmt keine eigene Prüfung der Solvenz der Versicherungsunternehmen, sofern diese einer Aufsichtsbehörde unterstellt sind. Die Puntobiz berücksichtigt keine Angebote von Versicherungsunternehmen, die mit Versicherungsmaklern nicht zusammenarbeiten oder diesen keine Provision (Courtage) gewähren.
4. Leistungsausschlüsse
4.1. Auf Grund des jeweils gewählten Mediums können eine eingehende individuelle Ermittlung des persönlichen Risikobedarfs und eine entsprechende, an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Beratung nicht immer vollends erfolgen. Bei Bedarf nach einer weitergehenden persönlichen Beratung, ist der Kunde verpflichtet, mit der Puntobiz direkten, persönlichen Kontakt aufzunehmen. Ebenfalls steht dem Kunden die Möglichkeit einer telefonischen Beratung zur Klärung von Fragen frei.
4.2. Auf Grund des vom Kunden zur Versicherungsvermittlung gewählten Vertriebswegs des Online-Abschlusses ist eine über die Vermittlung des jeweils gewünschten Versicherungsschutzes hinausgehende Beratung nicht möglich. Zugleich kann sich eine Betreuung des Versicherungsschutzes wegen der Nutzung der Online-Beantragung nur auf die auf diesem Wege vermittelten Verträge beziehen. Die Puntobiz schuldet mangels genauer Kenntnis von einem Versicherungsbedarf des Kunden, der über den konkreten Anlass der Online-Vermittlungsbeauftragung hinausgeht, keine weitergehende Beratung und Betreuung des Kunden. Sollte der Kunde weiterreichende Beratung und Betreuung wünschen, kann dies auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zusätzlich zur angebotenen Online-Vermittlung mit der Puntobiz in Textform vereinbart werden. Gleiches gilt für die beim Kunden bereits bestehenden, von Dritten vermittelten Versicherungsverträge.
4.3. Darüber hinaus bemüht sich die Puntobiz, dem Kunden im Rahmen des ihr im Rahmen der vom Kunden gewählten Online-Vermittlung Möglichen bei der Schadensregulierung behilflich zu sein. Dazu stellt sie auf ihrer Internet-Seite www.tierversicherung.biz Formulare zur Schadensanzeige sowie die Möglichkeit zur Online-Meldung von Schadensfällen zur Verfügung.
4.4. Bei Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, hat die Puntobiz das Recht, die Anfrage unbearbeitet zu lassen.
4.5. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden gemachten Angaben fallen allein in dessen Verantwortungsbereich. Der Kunde ist gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet, die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen er gefragt wurde, anzuzeigen. Sofern der Kunde die Fragen nicht versteht oder sich unsicher ist, so hat er die Puntobiz zu kontaktieren.
4.6. Die vom jeweiligen Versicherer unterbreiteten Angebote können im Einzelfall von den durch die Puntobiz online zur Verfügung gestellten Informationen abweichen. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Angebote sind ausschließlich die Versicherer verantwortlich. Die Puntobiz hat auf mögliche Abweichungen keinen Einfluss. Es gelten einzig die dem Kunden vom Versicherer übersandten Versicherungsmodalitäten.
5. Maklervollmacht
Der Kunde bevollmächtigt die Puntobiz zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherungsunternehmen, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen. Soweit eine Versicherungspolice nur ein Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages beinhaltet (Invitatiomodell) ist die Puntobiz bevollmächtigt, für den Kunden die Annahmeerklärung abzugeben. Der Kunde bevollmächtigt die Puntobiz ausdrücklich zum Empfang aller Vertragsbestimmungen (einschließlich den AVB) sowie allen weiteren Vertragsinformationen (gem. § 7 Abs. 1 VVG i. V. m. VVG-InfoV). Die Empfangsvollmacht umfasst auch die Vertragsbestimmungen und Vertragsinformationen, von denen die Puntobiz vor der Beratung des Kunden Kenntnis genommen hat. Dies gilt auch für die Vertragsbestimmungen und Vertragsinformationen, die die Puntobiz bereits vor Abschluss des Versicherungsmaklervertrages mit dem Kunden erhalten hat. Des Weiteren umfasst die Vollmacht die Erteilung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte.
6. Vergütung
Die Puntobiz erbringt die Vermittlungsleistung für den Kunden kostenlos. Für die Vermittlung des jeweiligen Versicherungsvertrages erhält die Puntobiz von den Versicherungsunternehmen eine Courtage die Bestandteil der Versicherungsprämien ist. Bei bestimmten Versicherungen werden diese ausdrücklich in den Informationen des Versicherungsunternehmens ausgewiesen. Die Puntobiz nimmt von den Kunden keine Zahlung der Versicherungsprämien an. Die Zahlung der Versicherungsprämien erfolgt direkt an das jeweilige Versicherungsunternehmen oder deren bevollmächtigten Assekuradeuren.
7. Haftung
7.1. Die Puntobiz haftet für von ihr verursachte Schäden maximal bis zu einer Summe von 2.000.000 EUR, sofern diese nicht auf eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Puntobiz, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die Puntobiz unabhängig vom Grad des Verschuldens für die Verletzung der in den §§ 60, 61 VVG geregelten Pflichten in unbegrenzter Höhe.
7.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Puntobiz nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3. Die Puntobiz hält bis zu einer Höhe von 2.000.000 EUR eine Berufshaftpflichtversicherung vor. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz der Puntobiz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Sollte der Kunde den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung wünschen, werden die Parteien hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass für eine derartige Erhöhung ein zeichnungswilliger Versicherer gefunden wird. Die Puntobiz wird hierzu eine Empfehlung abgeben.
8. Daten
Die Puntobiz wahrt die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Alle personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich behandelt. Nur soweit es zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, werden diese an Dritte weitergegeben. Vor der Übermittlung seiner Daten an die Puntobiz kann der Kunde die Datenschutzerklärung der Puntobiz einsehen und muss dieses im Online-Antrag durch entsprechendes aktives „Häkchensetzen“, anderenfalls in Textform (u.a. bei Telefax), bestätigen. Bei telefonischer Antragsaufnahme wird der Kunde auf die Datenschutzerklärung mündlich hingewiesen und erhält die Datenschutzerklärung in einem Protokoll, welches dem Kunden im Anschluss an die telefonische Antragsaufnahme übermittelt wird. Sofern eine Versicherungsschutzlösung eine Einwilligung verlangt, hat der Kunde seine Einwilligung in die Datenverarbeitung seiner persönlichen Daten und Auskunftseinholung durch die Puntobiz und die weitere Übermittlung an das jeweilige Versicherungsunternehmen zu erklären. Das erfolgt bei einem Online-Antrag durch entsprechendes aktives „Häkchensetzen“, anderenfalls in Textform (u.a. bei Telefax). Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Kunden übermittelten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Puntobiz prüft die übermittelten Daten nur auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit. Sofern der Kunde falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist Puntobiz berechtigt, den Antrag unbearbeitet zu lassen.
9. Änderung der AGB
Es gilt die zum Zeitpunkt der Vermittlung auf der Internet-Seite der Puntobiz abrufbare Fassung. Die Puntobiz behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen werden den Kunden per E-Mail oder – sofern eine E-Mail Adresse nicht bekannt ist – postalisch mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht zustimmt, behalten die bisherigen AGB ihre Gültigkeit. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nicht. Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen und die Aufhebung des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform, soweit nicht durch Gesetz eine andere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Ausgenommen sind individuelle Vertragsabreden.
10. Wirksamkeit der AGB
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon nicht berührt.
11. Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Die Vertragsabwicklung durch die Puntobiz erfolgt in deutscher Sprache.
11.2. Das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und der Puntobiz bestimmt sich nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
11.3. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Puntobiz.
11.4. Die Puntobiz GmbH nimmt an einem Verfahren vor einer Schlichtungsstelle nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG teil.
12. Identität, Anschrift, Unternehmensregister
Puntobiz GmbH
Geschäftsführer: Oliver Janes
Luxemburger Str. 105, 50354 Hürth
Tel.: 02233 / 99076050, Fax: 02233 / 99076011
info(at) tierversicherung.biz
www.tierversicherung.biz
Handelsregister:
Amtsgericht Köln, Registernummer: HRB 52436
Vermittlerregister:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., www.vermittlerregister.info
Registernummer: D-8FGC-8SW6S-08
Stand: Oktober 2024