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Änderung
Ändere ganz bequem und einfach Deine bestehenden Verträge, Deine Adresse oder Deine Bankverbindung.
Schaden melden
Dein Tier hat was angestellt und Du möchtest einen Haftpflichtschaden melden?
Erstmal tief durchatmen...
Kostenerstattung
Du warst beim Tierarzt? Reiche hier ganz einfach Deine Tierarztrechnung zu Deiner Tierkrankenversicherung ein.
So einfach funktioniert's
Unsere Kooperationspartner
Wir können viel - aber nicht alles. So wie wir uns auf die Absicherung von Tieren spezialisiert haben, sind unsere Partner Spezialisten auf ihrem Gebiet.
Hier findest Du eine Übersicht von Anbietern, die sich freuen Dir weiterhelfen zu dürfen.
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Die wichtigsten Fragen
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen rund um unseren Servicebereich beantwortet.
Was mache ich wenn mein Tier nicht mehr in meinem Besitz ist?
Ist das versicherte Tier nicht mehr in Deinem Besitz (z.B. weil Du es verkauft hast oder es womöglich verstorben ist) kannst Du den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Was mußt Du hierfür tun?
Einfach eine kurze Mitteilung an uns oder an den Versicherer schicken und mitteilen was genau passiert ist. Am besten fügst Du diesem Schreiben einen Nachweis bei. Alternativ kannst Du auch das Änderungsformular hier auf dieser Seite ausfüllen. Der Vertrag wird dann sofort aufgehoben und Du erhälst die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zurück erstattet. Bei Fragen kannst Du Dich gerne auch telefonisch an uns wenden oder unser Kontaktformular nutzen.
Wie kann ich ein weiteres Tier in meinem Vertrag einschließen?
Du möchtest einen zweiten Hund in die Hundehaftpflicht einschließen oder eine dritte Katze in die Katzenkrankenversicherung und fragst Dich, wie Du das machen kannst? Kein Problem, Du hast gleich mehrere Möglichkeiten:
1) Du kannst uns telefonisch die Daten Deines neuen Tieres durchgeben und wir schließen es dann sofort in Deine bestehende Versicherung ein.
2) Du kannst auf dieser Seite oben das Änderungsformular ausfüllen und uns so die Daten Deines Tieres mitteilen.
Bei vielen Versicherungen bekommst Du für das zweite und jedes weitere Tier einen Rabatt, diesen berücksichtigen wir natürlich automatisch für Dich. Nach ca. einer Woche bekommst Du dann den geänderten Versicherungsschein per Post zugeschickt.
Wenn Du Fragen hast, dann zögere nicht und nehme Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Deine Nachricht.
Haftpflichtschaden melden - wie geht das?
Du kannst den Haftpflichtschaden sowohl online als auch offline melden. Die schnellste Möglichkeit ist natürlich online, da wir sofort Deine Schadensanzeige übermittelt bekommen und somit die Versicherungsgesellschaft sofort über alles Wichtige informieren können.
Klicke hierfür oben auf dieser Seite auf Schaden melden und fülle das Formular aus. Wenn Du bereits Rechnungen von dem Geschädigten erhalten hast, kannst Du diese hier ganz einfach hochladen und an uns senden.
Wenn Dir das alles zu "technisch" ist, dann hast Du natürlich auch die Möglichkeit ein Schadensformular aus Papier auszufüllen. Rufe uns hierfür einfach kurz an - wir senden Dir dann gerne ein Formular zu.
Solltest Du Hilfe beim Ausfüllen benötigen, dann zögere nicht und wende Dich an uns, dafür sind wir da!
Wie kann ich eine Tierarztrechnung der Krankenversicherung einreichen?
Du hast eine Tierkrankenversicherung oder eine Tier-OP-Versicherung über uns abgeschlossen und Dein Tier musste beim Tierarzt behandelt werden? Kein Problem, wir benötigen von Dir nur eine Kopie der Tierarztrechnung um diese an die Versicherung weiterzureichen. Du kannst uns die Rechnung auf mehreren Wege zukommen lassen:
1) Über das Formular Kostenerstattung auf dieser Seite - hier kannst Du Deine Rechnungen ganz bequem hochladen
2) Per Post an: Tierversicherung.biz, Luxemburger Str. 105, 50354 Hürth
3) Per Mail an deinteam@tierversicherung.biz
Hast Du Fragen oder brauchst Du Hilfe? Zögere nicht und wende Dich an uns, dafür sind wir da.
Ich habe eine neue Adresse - wie kann ich diese ändern?
Du bist umgezogen und möchtest Deine Adresse ändern? Das kannst Du uns ganz schnell und unkompliziert über das Formular Änderung melden. Wir bearbeiten Deine Adressänderung dann sofort und melden sie den Versicherungsgesellschaften, bei denen Du Deine Tiere versichert hast.
Alle Poststücke werden dann natürlich an Deine neue Adresse versendet. Wenn doch jeder Umzug so schnell und einfach zu bewältigen wäre...
Bankverbindung ändern. Geht das auch online?
Natürlich kannst Du uns Deine neue Bankverbindung auch online übermitteln. Die schnellste und einfachste Möglichkeit ist die Übermittlung über unsere Formular Änderung. Hier kannst Du Deine neue Bankverbindung eintragen, zu Deiner Sicherheit wird diese automatisch von unserem System auf eventuelle Tippfehler überprüft und dann sicher an uns übermittelt.
Wir melden diese dann den zuständigen Versicherungsgesellschaften, so dass alle zukünftigen Beiträge von Deinem neuen Konto eingezogen werden können.
Was mache ich wenn ich einen bestehenden Vertrag übernehmen möchte?
Du hast den Hund Deiner Freundin übernommen oder die Katze des Nachbarn und möchtest den bestehenden Vertrag übernehmen?
In der Regel ist das kein Problem, man muss nur auf ein paar Dinge acht geben. Gerade in der Kranken- und OP-Versicherung ist es wichtig, dass die Wartezeiten erlassen bzw. angerechnet werden. Wir beraten Dich hier gerne und veranlassen auch alles für Dich.
Lass uns im Vorfeld kurz über Deinen Wunsch sprechen, dann können wir ein gemeinsames Vorgehen vereinbaren. Am besten meldest Du Dich kurz telefonisch bei uns oder aber Du füllst unser Rückrufformular aus. Wir melden uns dann umgehend bei Dir.
Kann ich meine Haftpflichtversicherungen von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich können Versicherungsbeiträge zu Haftpflichtversicherungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Insbesondere die Pferdehaftpflicht, die Hundehaftpflicht und die private Haftpflichtversicherung sind hier zu nennen. Das Finanzamt erkennt diese als sonstige Vorsorgeaufwendung an. Als Sonderausgabe vermindern Vorsorgeaufwendungen das steuerpflichtige Einkommen, also den Betrag, von dem die Steuern berechnet werden.
Angestellte Personen, Rentner und Rentnerinnen, Studierende und Auszubildende können aktuell maximal 1.900 € pro Jahr als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen.
(Ausnahmen sind die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung)
Für Selbstständige liegt der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei derzeit 2.800 €. (Ausnahmen: Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung)
Ehepaare, die sich in der Einkommensteuer gemeinsam veranlagen lassen, können die Summe der jeweils gültigen Höchstsätze für sonstige Vorsorgeaufwendungen für beide Partner geltend machen.
Für wen lohnt es sich, die Haftpflicht steuerlich abzusetzen?
In den allermeisten Fällen werden die Höchstbeträge der sonstigen Vorsorgeaufwendungen bereits mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht bzw. überschritten. Dann werden für die Vorsorgeaufwendungen auch keine weiteren Beiträge mehr berücksichtigt.
Geringverdienende Arbeitnehmende oder Rentner und Rentnerinnen können hin und wieder von steuerlichen Vorteilen profitieren und die Kosten für die Haftpflichtversicherungen absetzen. Bei ihnen sind die Sozialversicherungsbeiträge niedriger, sodass auch noch andere Versicherungen berücksichtigt werden könnten. Das muss individuell durchgerechnet werden.
Welche Belege brauche ich? Benötige ich eine Beitragsbescheinigung?
Nachweise müssen nicht direkt mit der Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Diese sind nur noch auf Verlangen einreichen. Es besteht eine Belegvorhaltepflicht.
Es reicht in den allermeisten Fällen eine Kopie des Versicherungsscheins vollkommen aus. Ändern sich Versicherungsbeiträge, verschickt der Versicherer Beitragsrechnungen mit den neuen Beiträgen.
Manchmal möchte ein Finanzamt die Zahlung nachgewiesen haben, das kann dann mit einem Kontoauszug nachgewiesen werden.
Eine zusätzlich extra erstellte Beitragsbescheinigung ist nicht notwendig, da über die genannten Dokumente alles nachgewiesen werden kann.
Wie bekomme ich eine Steuerbescheinigung für das Finanzamt?
Es besteht eine Belegvorhaltepflicht. Es müssen keine Belege unaufgefordert an das Finanzamt übermittelt werden.
Um gezahlte Versicherungsbeiträge nachzuweisen, reicht in den allermeisten Fällen eine Kopie des Versicherungsscheins vollkommen aus. Ändern sich Versicherungsbeiträge, verschickt der Versicherer Beitragsrechnungen mit den neuen Beiträgen. Manchmal möchte ein Finanzamt die Zahlung nachgewiesen haben, das kann dann mit einem Kontoauszug nachgewiesen werden.
Auch wenn Steuerberater gerne Beitragsbescheinigungen der Versicherer bei Ihren Mandanten anfragen, in den allermeisten Fällen sind diese nicht notwendig.
Im Ausnahmefall können wir diese Bescheinigungen bei den Versicherungsgesellschaften für Dich anfragen. Bitte rechne hier mit mehreren Tagen Bearbeitungszeit.