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Magazin|Wissenswertes|Hund|Haftpflicht-Versicherung Autor: Oliver Janes

Wenn dein Hund entläuft, ist das erst mal ein riesiger Schreck. Angst, Sorgen, stundenlanges Suchen – all das kennst du vielleicht nur zu gut. Neben der emotionalen Belastung kommt oft noch eine andere Frage auf: Brauche ich jetzt eigentlich meine Tierhalterhaftpflicht noch? Oder kann ich sie kündigen, solange mein Hund weg ist?

Viele Tierhalter denken in dieser Situation, dass sie ohne direkten Einfluss auf ihr Tier auch keine Verantwortung mehr tragen – und entsprechend keine Versicherung mehr brauchen. Doch genau das ist ein weitverbreiteter Irrtum.

Warum du auch für ein entlaufenes Tier verantwortlich bleibst

Zunächst das Wichtigste: Solange du als Halterin oder Halter giltst, trägst du die rechtliche Verantwortung – auch dann, wenn dein Tier nicht bei dir ist. Das hat mit der sogenannten Gefährdungshaftung zu tun. Diese gesetzliche Regelung (§ 833 BGB) besagt, dass du für Schäden haftest, die dein Tier verursacht, unabhängig davon, ob du etwas falsch gemacht hast oder nicht.

Das gilt auch dann, wenn dein Hund durch ein offenstehendes Gartentor verschwindet oder auf einem Spaziergang panisch ausbüxt. Sobald dein Tier anderen Menschen oder deren Eigentum einen Schaden zufügt – etwa durch einen Verkehrsunfall, einen Biss oder Schäden an fremdem Eigentum – wirst du haftbar gemacht. Und genau dafür schützt dich die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Das Entlaufen des Tieres beendet nicht automatisch die Verantwortung der Tierhalterhaftung.

Die unterschätzte Gefahr: Wenn sich dein Tier entzieht

Was viele nicht beachten: Gerade in dem Moment, in dem dein Tier entläuft, steigt das Risiko, dass etwas passiert. Denn jetzt hast du keine Kontrolle mehr – aber die sogenannte Tiergefahr besteht weiterhin. Und diese Gefahr „verwirklicht“ sich sogar besonders deutlich: Ein Hund, der planlos über Straßen läuft oder Menschen anspringt, kann sehr schnell einen Schaden anrichten.

Das bedeutet: Genau jetzt brauchst du den Schutz deiner Haftpflichtversicherung mehr denn je. Würdest du in dieser Phase unversichert sein, müsstest du im Schadenfall mit deinem Privatvermögen haften.

Wann ist eine Kündigung möglich – und wann nicht?

Natürlich gibt es Fälle, in denen eine Kündigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung gerechtfertigt und möglich ist. Das betrifft zum Beispiel:

  • den Tod des Tieres
  • die dauerhafte Abgabe an eine andere Person
  • einen nachweisbaren Diebstahl, bei dem der neue „Besitzer“ auch Halter im rechtlichen Sinne wird
  • den nachweislich dauerhaften Verlust des Tieres, etwa wenn es seit Wochen verschwunden ist und trotz intensiver Suche nicht gefunden wurde

In solchen Fällen wird der Vertrag vom Versicherer nach Kenntnis aufgehoben. Viele Versicherer verlangen einen Nachweis, tierversicherung.biz verlässt sich auf Ihr Wort.

Ein häufiger Irrtum mit hohem Risiko

Es ist nachvollziehbar, dass du in einer solchen Situation überlegst, wo du Kosten sparen kannst – besonders, wenn das Tier bereits einige Zeit verschwunden ist. Aber eine vorschnelle Kündigung kann riskant sein. Bevor du also über eine Kündigung nachdenkst, lass dich von uns beraten. Wir helfen dir, den konkreten Fall richtig einzuschätzen, prüfen die Vertragsbedingungen deines Versicherers und zeigen dir, welche Möglichkeiten du hast.

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