Tarife der Pferdehaftpflicht
Auch das tollste Pferd ist nicht perfekt
... auch wenn's mal anders läuft als geplant, ist und bleibt es für Dich das beste Pferd der Welt.
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Wozu eine Pferdehaftpflicht?
Dein Pferd bzw. Dein Pony ist für Dich einfach das Beste und es gibt kein lieberes und hübscheres Pferd auf der ganzen Welt. Du liebst es, egal ob es manchmal Flausen im Kopf hat und dabei den ein oder anderen Schabernack anstellt.
Weiterlesen ...Und weißt Du was? Genau so muss und soll es sein, egal was Nicht-Pferdehalter dazu sagen.
Unangenehm wird es meistens dann, wenn im Stall die Tränke als Spielzeug zweckentfremdet wird oder aber Dein Pferd meint, den von Bekannten geliehenen Pferdetransportanhänger „verschönern“ zu müssen.
Was leistet die Pferdehaftpflichtversicherung?
Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt Dich als Pferdebesitzer vor einem finanziellen Schaden der durch Dein Pferd entstehen kann. Du haftest als Pferdebesitzer für alle Schäden die Dein Pferd anstellt mit Deinem kompletten Privatvermögen.
Weiterlesen ...Zu den häufigsten Schäden in der Tierhalterhaftpflicht zählen die sogenannten Sachschäden. Dein Reitpferd erschreckt sich bei einem Ausritt und tritt seitlich gegen ein parkendes Auto oder Dein Pferd meint aus Langeweile oder Protest seine Box in der Nacht zu „verschönern“. Wenn Dein Pferd ausbricht und die benachbarten Felder eines Bauern zerstört, spricht man von einem Flurschaden. Auch ein Flurschaden zählt zu den Sachschäden und ist somit versichert.
Schlimmer sieht die Lage bei den Personenschäden aus. Hier denkt jeder Pferdehalter sofort an einen Reitunfall – Dein Pferd scheut und wirft den Fremdreiter ab. Natürlich handelt es sich hierbei um einen Personenschaden, jedoch muss nicht immer eine Aktion Deines Pferdes vorrausgehen. Es handelt sich auch um einen Personenschaden, für den Du haftbar gemacht werden kannst, wenn Du mit Deinem Pferd ausreitest und ein Fahrradfahrer sich vor Deinem Pferd erschreckt und hinfällt. Zu dem Sturz des Fahrradfahrers ist es nur durch die pure Anwesenheit Deines Pferdes gekommen und somit bist Du als Pferdebesitzer dafür haftpflichtig zu machen. Wenn jetzt eben dieser Fahrradfahrer sich einer komplizierten Operation an seinem gebrochenen Handgelenk unterziehen muss, dann kann man sich schnell die Dimensionen der Kosten vorstellen. Umso erstaunlicher ist es, dass es immer noch keine Versicherungspflicht für die Pferdehaftpflicht gibt.
Das ist alles versichert
So einfach funktioniert's
Die wichtigsten Fragen zur Pferdehaftpflicht
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen rund um die Pferde- und Ponyhaftpflicht beantwortet.
Pferdehaftpflicht – wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Dein Pferd erschrickt und rennt auf eine befahrene Straße. Deine Reitbeteiligung stürzt und verletzt sich dabei schwer. Diese und unzählige weitere Schadensfälle sind keine Seltenheit.
Gerade bei Personenschäden kann die Entschädigung schnell in die Millionenhöhe gehen. Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung kannst Du Dich vor hohen, meist unvorhersehbaren Kosten schützen, damit Du die Zeit mit Deinem Pferd in vollen Zügen genießen kannst.
Als Pferdehalter haftest Du für Schäden, die Dein Pferd gegenüber einem Dritten verursacht. Dabei spielt es keine Rolle ob Du Schuld hast oder nicht. Hast Du keine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen, haftest Du mit Deinem gesamten Privatvermögen und das in unbegrenzter Höhe.
Wir empfehlen Dir mindestens eine Deckungssumme in Höhe von 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden abzuschließen. Da sich die Beiträge der verschiedenen Tarife nur minimal unterscheiden, entscheiden sich viele Pferdehalter auch für die höheren Summen. Du hast bei uns die Wahl zwischen 5 Millionen, 15 Millionen oder 50 Millionen.
Unser Team berät Dich gerne und sucht Dir den passendsten Tarif für Dich und Dein Pferd raus.
Wer braucht eine Pferdehaftpflicht?
Die Haftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt im Paragraphen §833 gesetzlich geregelt. Damit haftest Du für alle Schäden, die Dein Pferd verursacht, in unbegrenzter Höhe.
Jeder, der Halter eines Pferdes ist, sollte eine Pferdehaftpflicht abschließen, um sich vor finanziellen Risiken oder gar dem finanziellen Ruin zu schützen. Denn hast Du in Ernstfall keine Versicherung abgeschlossen, haftest Du unbegrenzt mit Deinem gesamten Privatvermögen. Dabei spielt es keine Rolle ob Du Schuld hast oder nicht, denn Du haftest gemäß der sogenannten Gefährdungshaftung allein aus der tierischen Gefahr, dass Dein Pferd anwesend ist.
Ab wann sollte ich eine Pferdehaftpflicht abschließen?
Du solltest Dir schon vor dem Kauf Deines Pferdes Gedanken um eine Pferdehaftpflicht machen. Der Versicherungsschutz sollte spätestens ab dem Moment gelten, ab dem Du Dein Pferd gekauft hast, es im Stall ankommt oder Du es abholst. Denn ab diesem Zeitpunkt bist Du Halter des Pferdes und somit haftpflichtig zu machen für alle Schäden, die es verursacht.
Bekommt Deine Stute innerhalb der Vertragslaufzeit Nachwuchs, gilt das Fohlen in den ersten 12 Lebensmonaten als beitragsfrei mitversichert. In diesem Fall brauchst Du Dir keine Gedanken um die Pferdehaftpflicht machen. Teil uns hierzu einfach den Namen und das Geburtsdatum des Fohlens mit. Selbstverständlich kann das Fohlen im Anschluss als Zweitpferd beitragspflichtig mit aufgenommen werden. Hier profitierst Du von unserem Mehrtierrabatt.
Kann ich die Pferdehaftpflicht bei Tod oder Verkauf des Pferdes kündigen?
Ja, in beiden Fällen hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Auch wenn dieser Tag hoffentlich noch weit in der Zukunft liegt, sollte Dir dann kein finanzieller Nachteil entstehen. Aus welchen Gründen auch immer Dein Pferd nicht mehr bei Dir ist, benötigen wir lediglich eine kurze schriftlich Mitteilung von Dir und der Vertag wird mit dem Tag Deiner Mitteilung aufgehoben. Zu viel gezahlte Beiträge werden Dir selbstverständlich erstattet.
Gibt es eine spezielle Pferdehaftpflicht für Gnadenbrotpferde?
Bei Gnadenbrot- und Beistellpferden solltest Du nicht auf die Pferdehaftpflicht verzichten. Auch wenn diese Pferde meist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr reitbar sind und ihren Lebensabend entspannt auf der Weide verbringen, heißt das nicht, dass sie keinen Schaden mehr anrichten können.
Wir bieten Dir die Pferdehaftpflicht für Pferde ohne Reitrisiko an. Diese Versicherung beinhaltet dann folgende Leistungen nicht mehr: Das Reitrisiko, die Fremdreiter und Reitbeteiligungen sowie die Teilnahme an Turnieren.
Wende Dich am besten gleich an unser Team, bestehend aus Tiermedizinern und Versicherungsexperten und wir finden gemeinsam den passenden Tarif für Dich und Dein Pferd.
Was muss ich bei einer Pferdehaftpflicht beachten?
Das wichtigste Kriterium bei der Auswahl der Pferdehaftplicht ist die Höhe der Deckungssumme. Diese bewegt sich idealerweise in Millionenhöhe und sollte nicht unter 5 Millionen pauschal für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden liegen.
Zudem solltest Du auf Inhalt und Leistung achten, damit Du für möglichst alle versicherbaren Schäden abgesichert bist. Insbesondere solltest Du Dir auch anschauen, welche Leistungen nicht versicherbar und demnach ausgeschlossen sind. Um Dir einen Überblick zu verschaffen, haben wir Dir in unserem Tarifvergleich die wichtigsten Leistungen die Dir als Pferdehalter nicht fehlen sollten, aufgeführt.
Bei den Leistungsinhalten sollten unter anderem Mietsachschäden und Schäden an Reitutensilien nicht fehlen, für den Fall, dass Dein Pferd die Box oder Reithalle verschönert oder den teuren Reithelm Deiner Reitbeteiligung zum Fressen gernhat.
Bist Du mit Deinem Pferd viel unterwegs und nimmst zum Beispiel an Turnieren teil, dann achte darauf, dass die Versicherung das Turnierrisiko beinhaltet und mögliche Schäden an geliehen Transportanhängern.
Auch solltest Du berücksichtigen, ob Du im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zu zahlen hast oder den Tarif ohne Selbstbeteiligung abschließen kannst, damit im Schadensfall keine Kosten auf Dich zukommen.
Fragen zu den Inhalten unserer Tarife beantwortet Dir unser Team auch gerne telefonisch.
Was ist eine Pferdehaftpflicht mit Reitbeteiligung?
Wenn Du für Dein Pferd eine oder mehrere Reitbeteiligungen hast, solltest Du dafür sorgen, dass diese auch in der Pferdehaftpflicht mitversichert werden. Als Reitbeteiligungen gelten Personen, die regelmäßig und meist gegen ein Entgelt Umgang mit Deinem Pferd haben und dies ist im besten Falle vertraglich vereinbart.
Bei der Absicherung sollten die folgenden zwei Aspekte abgesichert sein:
Haftpflichtansprüche von Dritten gegenüber Deine Reitbeteiligung (wenn Dein Pferd in Obhut Deiner Reitbeteiligung einem Dritten einen Schaden zufügt) und Haftpflichtansprüche von Reitbeteiligungen gegenüber Dir als Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass wenn Deiner Reitbeteiligung selbst beim Umgang mit Deinem Pferd etwas zustößt, Du hierfür abgesichert bist. Das kann zum Beispiel ein Sturz vom Pferd oder ein Tritt gegen das Bein sein.
Mietsachschäden in der Pferdehaftpflicht - wichtig?
Das Mietsachschäden im Versicherungsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung enthalten sind, ist sehr wichtig. Dein Pferd steht in einer gemieteten Box und beschädigt hier die Tränke oder die Tür der Pferdebox. Da diese Gegenstände mit der Box zusammen gemietet wurden, zählen diese Sachschäden zu den Mietsachschäden. Auch in der Haftpflichtversicherung für Tiere ist somit die Absicherung der Mietsachschäden essentiell.
In all unseren Tarifen der Pferdehaftpflicht sind diese im Versicherungsumfang enthalten - hier kannst Du Dich ganz beruhigt für einen der drei Tarife entscheiden.
Was ist eine Pferdehaftpflicht mit Fremdreiterrisiko?
Das Fremdreiterrisiko sollte in jedem Fall in Deiner Pferdehaftpflicht abgesichert sein. Anders als Reitbeteiligungen, die regemäßig und routiniert im Umgang mit Deinem Pferd sind, haben Fremdreiter nur gelegentlichen Umgang.
Bei der Absicherung solltest Du darauf achten, dass die beiden wichtigsten Aspekte mitversichert sind: Haftpflichtansprüche von Dritten gegenüber Fremdreitern (Bekannte gehen mit Deinem Pferd spazieren und dabei kommt es zu einem Schaden gegenüber einer weiteren Person) und Haftpflichtansprüche von Fremdreitern gegenüber Dir als Versicherungsnehmer. Das können z.B. Ansprüche von Bekannten sein, die sich mal eben für ein Erinnerungsfoto auf Dein Pferd setzen, stürzen und sich dabei verletzten.
Pferdehaftpflicht mit oder ohne Selbstbeteiligung?
Hier gibt es grundsätzlich kein richtig oder falsch. Wählst Du einen Tarif der Pferdehaftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung, kannst Du dadurch den Beitrag senken und so Kosten einsparen. Du solltest Dir jedoch die Frage stellen, ob Du die Selbstbeteiligung im Schadensfall auch aufbringen kannst. Die Selbstbeteiligung beträgt bei unseren Tarifen 150 Euro im Schadensfall.
Entscheidest Du Dich für einen Tarif ohne Selbstbeteiligung, brauchst Du Dir im Schadensfall keine Gedanken zu machen, dass Du Dich an den Kosten beteiligen musst. Kleiner Tipp: Die Beiträge ohne Selbstbeteiligung unterscheiden sich nur ganz gering von denen, die die Selbstbeteiligung beinhalten. Es lohnt sich also ein Vergleich der Beiträge. Diese kannst Du Dir in nur wenigen Schritten direkt auf unserer Homepage berechnen.