Tarife der Haftpflicht für Hundeausbilder
Weil es Deine Berufung ist
… auch wenn es mal anders läuft als geplant, kannst Du immer tierisch entspannt sein.
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Wozu eine Haftpflicht für Hundeausbilder?
Wenn ein Hundehalter Deine Hilfe in Anspruch nehmen möchte, dann hat er genau eins – nämlich Vertrauen in Dich. Dein Ziel ist es, die Hund-Mensch-Beziehung nach vorne zu bringen und kümmerst Dich liebevoll und voller Herzblut um Deine Schützlinge. Und genau dafür lieben Dich Deine Kunden!
Weiterlesen ...Doch auch dem Besten kann ein Missgeschick passieren. Der von Dir trainierte Hund kann zwar bei Fuß gehen, sein Besitzer ist nur einfach nicht schnell genug für ihn und ehe Du Dich versiehst steht er mitten auf der Straße. Du hast die Situation falsch eingeschätzt und nun ist der Schaden da.
Haftpflicht Hundeausbilder
Das ist alles versichert
So einfach funktioniert's
Die wichtigsten Fragen zur Versicherung für Hundeausbilder
Wir haben für Dich die häufigsten Fragen rund um die Haftpflicht für Hundeausbilder beantwortet.
Gibt es einen Unterschied zwischen mobiler Hundeschule und Hundeausbilder?
Tatsächlich liegt der einzige Unterschied im Namen – die Tätigkeiten sind inhaltlich und versicherungstechnisch identisch. Also egal ob Du dich als Hundeausbilder oder mobile Hundeschule bezeichnest, der Tarif des Ausbilders ist für Dich genau der Richtige.
Sind Schäden am Hund mitversichert?
Ja, die Schäden am Tier sind versichert, da auch dem besten ausgebildeten Hundetrainer mal ein Missgeschick passieren kann. Damit Du im Fall der Fälle nicht auf hohen Kosten sitzen bleibst oder wohlmöglich in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerätst, leistet die Versicherung bei Schäden am auszubildenden Hund (in den Tarifen des Hundetrainers) bis zu 10.000€. Auch Schäden am Tier durch falsche Fütterung gelten als versichert.
Versicherung Hundeausbilder – darf ich meine eigenen Hunde einsetzen?
Meist sind die eigenen Hunde so gut ausgebildet, dass sie zu betrieblichen Zwecken während Deiner Tätigkeit eingesetzt werden können. Selbstverständlich darfst Du Deine Hunde während Deiner Tätigkeit einsetzen, wenn Du sie zuvor als betrieblichen Hund in den Vertrag eingeschlossen hast. Der Einschluss als betrieblicher Hund kann bei der Antragsstellung berücksichtigt werden. Entschließt Du Dich zu einem späteren Zeitpunkt erst Deinen Hund gewerblich einzusetzen, ist der Einschluss als solcher während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die private Hundehaftpflicht ist dann bereits automatisch mit dabei. Welche Möglichkeiten für Dich in Frage kommen, bespricht unser Team gerne mit Dir in einem persönlichen Telefonat.
Sind meine Mitarbeiter auch versichert?
Bei Antragsstellung kannst Du auswählen, wie viele Mitarbeiter Du mitversichern möchtest. Dabei musst Du uns angeben, ob die Mitarbeiter über einen Ausbildungsnachweis verfügen. Kommen während der Vertragslaufzeit weitere Mitarbeiter hinzu, ist der Einschluss in den bestehenden Vertrag jederzeit problemlos möglich. Rufe uns hierzu am besten gleich an und teile uns mit, wie viele Mitarbeiter Du zukünftig versichert haben möchtest.
Brauche ich einen Ausbildungsnachweis?
Ein Ausbildungsnachweis ist zum Abschluss der Versicherung nicht zwingend erforderlich. Wir bieten den Tarif für Menschen mit und ohne Ausbildungsnachweis an. Sofern Du über eine anerkannte Ausbildung im Bereich der Hundeerziehung oder des Hundeverhaltens verfügst, entscheide Dich für den Tarif mit Ausbildungsnachweis und profitiere von einem rabattierten Beitrag. Den Ausbildungsnachweis kannst Du unserem Team im Anschluss an den Antrag ganz unkompliziert per E-Mail zukommen lassen.