Die Gebührenordnung für Tierärzte
1-facher, 2-facher, 3-facher oder 4-facher Satz der Gebührenordnung, was ist der Unterschied?
Der Tierarzt hat eine feste Gebührenordnung. Jede tierärztliche Leistung ist hier in vier verschiedenen Sätzen mit je einem festen Betrag definiert. Frei entscheiden kann der Tierarzt in welchem Satz abgerechnet wird. In der normalen Sprechstunde kann er zwischen dem 1-fachen und 3-fachen Satz, je nach Aufwand, wählen. Im Notdienst wird mindestens der 2-fache Satz, höchstens der 4-fache Satz verlangt. Im Notdienst kommt zusätzlich eine Notdienstgebühr hinzu. In Spezialkliniken ist eine Abrechnung zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung nicht unüblich.
tierversicherung.biz empfiehlt daher sein Tier mindestens bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung zu versichern. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du Dir eine Absicherung mindestens bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung überlegen.
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Tierversicherung - wen möchtest Du versichern?
Mit unseren Tierversicherungen kannst Du es Dir leisten, immer das Beste für Dein Tier zu geben. Denn wenn es dem Tier schlecht geht, leiden wir mit ihm und würden unser letztes Hemd geben, damit es ihm wieder besser geht. Das treibt uns jeden Tag an unser Bestes auch für Dein Tier zu geben.