Reitbeteiligung
Die richtige Absicherung für die Reitbeteiligung.
Von einer Reitbeteiligung spricht man dann, wenn der Reitbeteiligten das Pferd von dem Pferdebesitzer in einem gewissen Umfang zur Verfügung gestellt wird. Als Gegenleistung pflegt und bewegt die Reitbeteiligung das Pferd zu vereinbarten Zeiten und entrichtet im Regelfall einen monatlichen Beitrag an den Pferdebesitzer. Die Kosten für den Tierarzt, den Schmied oder Pferdegeschirr übernimmt im Regelfall der Pferdebesitzer.
Bei der Reitbeteiligung ist anzumerken, dass dieser Begriff nicht wie beispielsweise Tierhalter oder Tierhüter gesetzlich definiert ist.
Die Haftung der Reitbeteiligung entspricht bei Schäden an Dritten, der Haftung des Fremdreiters. Die Schäden an Dritten sind auch hier über die Pferdehaftpflicht des Pferdebesitzers abgesichert. Ist der Schaden auf die Reitbeteiligung zurück zu führen oder trifft diese eine Mitschuld, tritt auch hier die Privathaftpflicht ein, sofern das Risiko zum Reiten fremder zu privaten Zwecken genutzter Pferde mitversichert ist.
Die Mitversicherung von Reitbeteiligungen spielt nur im Bereich der Pferdehaftpflicht eine Rolle. Reitet eine Reitbeteiligung auf Deinem Pferd, besteht selbstverständlich auch in anderen Bereichen, wie der Pferdekrankenversicherung oder Pferde OP Versicherung voller Versicherungsschutz.
Als Ergänzung zur Pferdehaftpflicht ist die Reiterunfallversicherung zu empfehlen, denn hier sind alle Reiter eines Pferdes unfallversichert.
Schau Dir die Tarife der Pferdehaftpflichtversicherung an und ruf uns auch gerne unter 02233 / 99 07 60 50 an. Wir sind gerne für Dich da.